Der Gedanke infolge eines Unglücks oder einer ernsten Erkrankung irgendwann nicht mehr arbeiten zu können ist kein Gedanke an den man gern denkt. Genau für diesen Umstand empfielt es sich schon in frühen Jahren an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu denken. Diese zahlt bei einer körperlichen Behinderung, durch die man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, eine monatliche Rente. Schon bei einer Behinderung von 25% wird die Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen aktiv. Es existiert doch die staatliche Rentenversicherung werden Sie jetzt ganz bestimmt sagen. Das ist korrekt. Unglücklicherweise bezahlt die staatliche Versicherung lediglich , wenn man fast komplett erwerbsunfähig ist, konkret heisst dass, wenn man weniger als drei Stunden tagtäglich arbeiten kann. Sobald die tägliche Arbeitsleistung mehr als sechs Stunden beträgt, bezahlt der Staat keine Rentenzahlungen. Wurde der Berufstätige überhaupt erst nach 1961 geboren, so ist die Leistung der staatlichen Rentenversicherung von Anfang an nur befristet. Bei voller Erwerbsminderung beträgt die Rentenleistung in etwa 40% des bisherigen monatlichen Bruttogehalts. Im Übrigen muss auch die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein.
Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele verschiedenartige Angebote, welche Sie prüfen sollten, bevor Sie sich für einen Vertagsabschluss entscheiden. Junge, gesunde Leute erreichen kostengünstigere Konditionen. Die Beiträge bei Arbeitnehmern in den so genannten Riskoberufen, beispielsweise zum Beispiel Piloten, sind in aller Regel höher als bei zum Beispiel Kaufleuten. Wie hoch sollte man abschliessen? Hier gilt der individuelle Etat. So sollte die monatliche Alterssicherung min. 30 Prozent, besser 50 bis 75 Prozent des Monatseinkommens betragen, da sonst im Rentenalter zusätzliche Lücken enstehen können. Auf Versicherungsverträge mit einem abstrakten Weisungskonstrukt sollte verzichtet werden. Hier wäre es rein gedanklich denkbar, dass man in einem anderen Job in dem man voll arbeiten könnte, verwiesen wird.
Als Stunt-Double, Musikant oder Autor wird man bei keiner
Versicherung gegen Berufsunfähigkeit versichert. Eine Unfallversicherung ist für diese Personenguppen angebracht.