Wer in Deutschland eine Versicherung abschließt, muss gewisse Pflichten und Obliegenheiten beachten. Unter anderem muss man einer Versicherung im Rahmen der Antragstellung ordnungsgemäße Auskünfte erteilen, um später den gewünschten Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Man spricht hier auch von der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Das heißt auch, dass alle risikorelevanten Punkte mitgeteilt werden müssen, auch wenn dies dann zu einer Ablehnung oder einem Risikozuschlag führen kann.
Besonders wichtig ist das vor allem, wenn es sich um eine Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Todesfallabsicherung handelt. Den bei diesen Versicherungen werden im Antrag Angaben zum persönlichen Gesundheitszustand und zu Erkrankungen in der Vergangenheit abgefragt. Wer hier der
Versicherung risikorelevante Daten verschweigt, riskiert später seinen Versicherungsschutz. Denn in diesem Fall spricht man von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Und nach Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes, ist die Versicherung berechtigt, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt, die Leistung zu verweigern oder im schlimmsten Fall sogar den Versicherungsschutz zu kündigen. Egal für welche Möglichkeit sich die Versicherung bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung auch entscheiden wird, es hat auf jeden Fall negative Konsequenzen für den Versicherungsnehmer. Denn wenn die Leistung von der Versicherung verweigert wird, bleibt er unter Umständen auf den Kosten sitzen oder aber die Hinterbliebenen erhalten die vereinbarte Todesfallsumme nicht ausbezahlt. Deshalb sollte man bei Abschluss einer Versicherung immer alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen vornehmen und keine risikorelevanten Daten verschweigen.