Eine besondere Form der privaten Haftpflichtversicherung ist die Tierhalterhaftpflicht. Halter von Hunden und Pferden , sind abgesichert, wenn es zu Schadensersatzzahlungen kommt, die durch das eigene Tier entstanden sind.
Existenz absichern
Ein Tierhalter ist verkehrssicherungspflichtig, es muss sichergestellt sein, dass durch die von dem Tier potentiell ausgehende Gefahr nicht zur Schädigung Dritter führt. Wenn der an der Leine geführte Hund auf die Straße springt, einen Autofahrer zu einer Vollbremsung zwingt und der Folgeverkehr auffährt, haftet der Halter des Hundes für den eintretenden Personen- und Sachschaden. Sollte ein Verkehrsteilnehmer arbeitsunfähig werden, ist der Tierbesitzer auch für den Vermögensschaden verantwortlich. Angesichts des möglichen Gefahrenpotentials können Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher jedem Tierhalter absolut zu raten. Er schützt damit seine eigene Existenz und sichert auch den Geschädigten, der über die Tierhaftpflichtversicherung entschädigt wird. Somit wird das Opfer nicht dem Risiko ausgesetzt, eventuell auf dem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben, falls der Tierhalter unfähig ist die zahlungen zu leisten oder durch den Haftungfall zahlungsunfähig werden sollte.
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Vor dem Abschluss einer
Haftpflichtversicherung für Tiere empfiehlt sich der Test der Tierhaftpflichtversicherungsanbieter, um aus dem Angebot der Tierhaftpflichtversicherungen mögliche Testsieger, oder Vorteile der Anbieter heraus zu finden. Eine genaue Bezeichnung des Tieres ist wichtig für den Antrag, sind Tiere gleicher Rasse vorhanden, müssen alle benannt werden, sind sie es nicht, müssen alle Rassen aufgeführt werden. Auch ungewollte Deckakte und die Teilnahme an Ausstellungen und Turnieren für Pferde sind in der Tierversicherung mit abgesichert. In diesem Falle ist auch der Hüter des Tieres versichert, der vom Halter mit der Aufsicht über das Tier beauftragt wird, ebenfalls ist es möglich, zusätzlich zur Pferdehaftpflicht, eine Reitbeteiligungshaftpflicht abzuschließen, damit auch "Familienfremde" beim Ausritt abgesichert sind. Abschließend ist zu erwähnen, das monatliche Fixkosten besser zu kalkulieren sind, als immense Kostenzahlungen auf einen Schlag.