Beiträge in eine Rürup-Rente können gemeinsam mit evtl. Zahlungen in Versorgungswerke oder gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge hierfür sind für Ledige 20.000 Euro pro Jahr, für Verheiratete 40.000 Euro pro Jahr. Bisher konnten Vorsorgeaufwendungen bis maximal 5.069 Euro (10.138 Euro für Verheiratete) angesetzt werden.
Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und lebenslang festgeschrieben. Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen dauerhaft zu 50% versteuert werden. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2% an, danach bis 2040 um 1%. Steuern fallen aber effektiv erst dann an, wenn bei Ledigen der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro überschritten wird (Verheiratete 15.328 Euro). Dann sind auch die Steuersätze noch sehr niedrig.
Die Rente kann bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr gezahlt werden. Damit kann die Rente deutlich früher als bei der gesetzlichen Rente (schrittweise Erhöhung von 65 auf 67 Jahre) oder der Betrieblichen Altersvorsorge ausgezahlt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Rürup-Rente auch eine interessante Möglichkeit, den Vorruhestand finanziell abzusichern. Desweiteren ist die
Rürup Rente sehr stark an die gesetzliche Rentenversicherung angepasst. Es sind nur Rentenzahlungen möglich. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Die Rente kann nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden. Jedoch erhält der Ehepartner, mit dem man zum Zeitpunkt des Ablebens verheiratet ist, sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase das Kapital lebenslang verrentet. Auch die Kinder sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in die Versorgung integriert. Sie erhalten aus dem vorhandenen Kapital eine Zeitrente, wenn kein Ehepartner vorhanden ist.
Die Rürup-Rente ist die Altersvorsorge für Selbständige, ohne die vielen Nachteile, die zwingend bei einer betrieblichen Altersvorsorge vorhanden sind, wie z.B. hohe Haftungsansprüche von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern gemäß Betriebsrentengesetz. “Viele Selbständige und Gewerbetreibende hatten bis zur Einführung der Rürup-Rente keine Möglichkeit auf staatlich geförderte Altersvorsorge”, sagt Lars Gatsche von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Staat fördert diesen Personenkreis mit üppigen Steuervorteilen. 2008 können bereits 66 Prozent der Einzahlungen in eine Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Maximal sind dies für einen Ledigen 13.200 Euro, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Das Doppelte ist möglich für Verheiratete. Der jährliche Abschreibungssatz steigt um 2% bis 2025, wonach dann 100% als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.