Bis 2004 war die Welt für gesetzlich Krankenversicherte noch insofern in Ordnung, als dass bis zu diesem Zeitpunkt die Krankenkassen im Falle des Ablebens eines Mitgliedes einen Beitrag zu den Kosten, die durch den Tod entstehen, übernommen haben. Dieses so genannte
Sterbegeld ist dann im Zuge der Gesundheitsreform gestrichen worden, fortan müssen sich gesetzlich Krankenversicherte selber um diese Kosten kümmern. Zwar sieht der Gesetzgeber vor, dass Kosten für etwa eine Beerdigung und einen Platz auf dem Friedhof als außergewöhnliche Belastungen steuermindern geltend gemacht werden können, doch diese Erhöhung der anrechenbaren Werbungskosten reicht oftmals nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.
Im Falle eines Trauerfalles können so nämlich je nach Anspruch an die Beerdigung und die Bestattung Summen zusammenkommen, die einen guten Mittelklassewagen finanzieren könnten. Oft noch mit Benzin. Daher sollte man sich es gut überlegen, ob man zu Lebzeiten nicht entsprechende Vorkehrungen trifft, um seine Angehörigen nicht mit großen finanziellen Belastungen aus der eigenen Beerdigung zu binden. Ein Ausweg kann der Abschluss einer entsprechenden Versicherung sein, die im Todesfall einen bestimmten Betrag für die Kosten der Beerdigung bereitstellt. Die monatlichen Beiträge sind gering und können so auch bei kleinem Einkommen getragen werden, die positiven Wirkungen sind dabei nicht zu unterschätzen. Zudem kann man das eigene Gewissen entlasten und beruhigen, denn auch wenn der eigene Tod ein Tabuthema darstellt, ist es besser sich rechtzeitig mit ihm und seinen Konsequenzen für die Nachwelt auseinanderzusetzen, was helfen kann, dieses Thema zu bewältigen und sich selber zu beruhigen. Es gibt schließlich Dinge, die mehr Aufmerksamkeit brauchen.