Im Gegensatz zu gesetzlichen
Krankenkassen, in der jeder Deutsche Bürger aufgrund des Sozialsystems pflichtversichert ist, und man hier keine Unterschiede zwischen chronisch Kranken und "Quietschfidelen" Versicherten macht, bedarf es bei der privaten Krankenkasse einiger spezifischen Vorraussetzungen.
So muss der interessierte Selbstständige oder Freiberufler einen Antrag auf private Krankenversicherung beim gewählten Versicherungsträger stellen, und hier einen zur Verfügung gestellten Fragebogen ehrlich und aufrichtig beantworten. Hierbei werden vor allem chronische oder frühere Erkrankungen hinsichtlich des Tarifes von besonderer Bedeutung. Zumeist erfordern die Versicherungsunternehmer auch eine Enthebung der Schweigepflichterklärung seitens des behandelnden Arztes, um die Krankheitsgeschichte einzusehen. Im Einzelfall ist auch eine medizinische Untersuchung von Nöten.
Manche Leistungsträger der privaten Krankenversicherung wollen auch ehe sie über den Antrag entscheiden eine Prognose der wirtschaftlichen Zukunft, wobei diese besonders bei Existenzgründern gefordert wird.
Bei Interesse an einer privaten Krankenversicherung sollte man sich daher individuell beraten lassen, damit man den geeignetesten Versicherungsschutz erhält. Auch sollte man sich hinsichtlich eines späteren Wechseln möglichst genau informieren, da man gerade als Jungunternehmer oftmals die bestehenden Marktchancen falsch diagnostiziert oder unzureichende Prognose stellt . Generell ist ein Wechsel der Klassen möglich, solange man unter 55 Jahren ist und unterhalb einer entsprechenden Bemessungsgrenze bei einer nichtselbstständigen Tätigkeit liegt.