Jeder Bundesbürger, der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht oder Leistungen von staatlichen Leistungsträgern, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, empfängt, ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Alle anderen - also Selbständige, Unternehmer und jene Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, haben das Anrecht auf eine private Krankenversicherung. Diese Versicherungsnehmer können bei dem gewünschten Versicherer eine
Krankenvollversicherung abschließen.
Das bedeutet, dass die Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung einen kompletten Versicherungsschutz mit voller Kostenübernahme genießen. Außerdem werden den privat Versicherten einige besondere Vorteile zu teil. Sie können spezielle Teilrisiken mitversichern oder aus dem Versicherungsschutz ausschließen. Dies wirkt sich auf die zu zahlenden Beiträge aus. Selbstverständlich gibt es bei der privaten Krankenvollversicherung auch die Möglichkeit, eine Basisabsicherung zu wählen. Diese ist dann mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in erster Linie nur noch Teilleistungen. In manchen Fällen wird der Versicherungsnehmer auch vollständig zur Kasse gebeten. Viele Menschen fragen sich: Warum bin ich eigentlich gesetzlich krankenversichert? Die Beiträge steigen immer weiter an und die Leistungen werden immer mehr eingeschränkt. Hier sollte auf eine private Zusatzkrankenversicherung nicht verzichtet werden. Denn diese zusätzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung verweigert. So werden zum Beispiel Kosten für den Zahnersatz oder die Sehhilfe von der Zusatzkrankenversicherung getragen.