In der Vergangenheit kam es bei den Zahnersatzversicherungen zu Streitigkeiten, wenn es um die Frage ging, ob der Versicherungsfall vorliegt oder nicht. Dies war darin begründet, dass die Zahnersatzversicherungen die Leistungskataloge nicht detailliert genug umfasst haben.
So war es nicht immer gewährleistet, dass man als Versicherungsnehmer auch wirklich die Behandlungsarten und den Zahnersatz versichert hatte, denn man für sich persönlich in Anspruch nehmen musste. Die Gründe für die Verschleierung der einzelnen Leistungen kann man nur vermuten, denn zwar zahlen die meisten Versicherungsgesellschaften im Versicherungsfall schnell und unkompliziert, jedoch sind Versicherungen auch dafür bekannt, dass sie sich gern einmal um die erforderlichen Zahlungen drücken wollen. Verbraucherschützer haben sich aus diesem Grunde stark gemacht, sodass nun die einzelnen Versicherungsgesellschaften den Kunden umfassend informieren müssen. Zudem wurden auch die Verbraucher selbst darauf aufmerksam gemacht, dass die Leistungen nicht immer klar definiert sind und das es unbedingt erforderlich ist, den eigenen Zahnarzt als beratene Hilfestellung hinzuzuziehen, bevor man sich für eine bestimmte Zahnzusatzversicherung entscheidet.
Eine gute
Zahnzusatzversicherung richtet sich direkt nach der Gebührenordnung, die für Zahnärzte gilt. Hierbei sind dann die einzelnen Leistungen der Versicherungen exakt die selben, die in der Gebührenordnung aufgeführt sind. So kann es bei den Zahnersatzversicherungen in keinem Fall zu Unstimmigkeiten und Missverständnissen kommen. Zudem muss man aber auch darauf achten, zu welchem Satz die Leistungen von der privaten Zahnzusatzversicherung erstattet werden. Es gibt Tarife mit günstigen Prämien und einer Erstattung von bis zu 100%, wobei aber nur auf der Basis der Regelversorgung, die nur einfache Zahnarzt-Leistungen beinhaltet, erstattet wird.