Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die letztendlich die beeinträchtigte Berufsausübung des Versicherten absichert.
Diese Beeinträchtigung muss allerdings eine ärztlich bestätigte und dauerhafte Beeinträchtigung sein.
Diese Versicherung wird wirksam, wenn eine Tätigkeit im ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Bei der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung muss allerdings mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegen, ist diese höher, wird von einer teilweisen Berufsunfähigkeit gesprochen.
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland legt genau fest, was es bedeutet berufunfähig zu sein und richtet sich nach der jeweiligen Krankheit sowie Behinderung.
Es gibt seit dem 01. Jan. 2001 eine Neuregelung für die Berufsunfähigkeit. Für Versicherte, die vor dem 2. Jan. 1961 geboren sein, ist die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit eingegliedert. Für alle die nach dem 02. Jan. 1961 geboren sind gilt, ist nur noch eine begrenzte Absicherung im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit möglich. Hier ist es unbedingt erforderlich, dass man als Privatperson eine
Versicherung zur Berufsunfähigkeit abschließt.
Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Sie kann als selbständige Versicherung abgeschlossen werden in Form einer Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, als Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, als Basisrente mit Einschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es auch auf die Verweisungsklausel im Versicherungsvertrag zu achten, da der Versicherer ansonsten den Versicherten in einen anderen Beruf verweisen kann.