Der Begriff Berufsunfähigkeit bedeutet, dass bei einem Menschen, der im Berufsleben stand eine von einem Arzt bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung besteht. Ihre Ursachen kann diese in Unfall, Krankheit oder Invalidität haben.
Kann man heute seinen Beruf aufgrund einer
Berufsunfähigkeit nicht ausüben, so muss man befürchten „ein Fall für das Sozialamt“ zu werden. Grund hierfür ist, dass es von staatlicher Seite her nur noch eine minimale Absicherung gibt. Seit dem 01. Januar 2001 ist es nämlich so, dass es eine staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit nur noch für die Versicherten gibt, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden – und auch sie erhalten nur noch einen Bruchteil der Unterstützung, die es einmal im Falle einer Berufsunfähigkeit seitens des Staates gegeben hat, und zwar in Form der Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI. Und auch um hier Leistungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bzw. vorliegen, denn kann man – zwar nicht in dem ursprünglichen Beruf – trotz Berufsunfähigkeit noch einige Stunden am Tag arbeiten gehen, so erhält man nur 50 Prozent der Erwerbsminderungsrente.
Man kann aber – auch schon in jungen Jahren – im Bezug auf eine mögliche Berufsunfähigkeit vorsorgen. Und zwar ist die möglich durch eine freiwillige Versicherung, zum Beispiel in Form einer Risikoversicherung mit dem Vertragseinschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung. Absichern kann man sich aber auch mit einer Kapital- oder einer Rentenversicherung, ebenfalls mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung. Möglich ist darüber hinaus aber auch die so genante Basisrente – wiederum unter Einschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung.
Diese Versicherungsformen können dabei in Kombination mit Aktien- oder mit Rentenfonds stehen.