Die GOZ ist die Gebührenordnung der Zahnärzte in Deutschland. Nach dieser rechnen die Zahnärzte alle privaten Leistungen ab. Bei privat Versicherten übernimmt die private Krankenversicherung diese Kosten, gesetzlich Versicherte müssen diese selbst bezahlen.
Nun wird nach mehr als 20 Jahren diese GOZ angepasst. Die Anpassung hat natürlich Vorteile, aber auch einen Nachteil. Mit der Anpassung werden neue Behandlungsmethoden in die GOZ aufgenommen. Dies schafft den Zahnärzten eine klare Abrechnungsgrundlage. Bei der Anpassung der GOZ werden allerdings auch die Gebühren der Behandlungsmethoden um circa 6 % erhöht. Das bedeutet für die Patienten, dass sie in Zukunft für eine zweiflächige Einlagefüllung bis zu 100 Euro mehr bezahlen müssen. Im Bereich Kronen steigen die Kosten für Vollkronen um bis zu 74 Euro, für Teleskopkronen sogar um bis zu 237 Euro an.
Allen die bereits eine private Zahnzusatzversicherung haben, wird die Erhöhung der GOZ keine Schweißperlen auf die Stirn treiben. All diejenigen, die im Moment noch keine private
Zahnzusatzversicherung haben, sollten über einen Abschluss nachdenken, denn die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen großen Teil der Kosten, die vom Zahnarzt anhand der GOZ abgerechnet werden.
Einen ersten Überblick über die verschiedenen Tarife kann man im Internet finden. Hier gibt es sogenannte Online-Tarif-Rechner, die die Vorteile und die Nachteile der einzelnen Zahnzusatzversicherungen aufzeigen. Zudem sind die Leistungen ausführlich beschrieben. Über diese Online-Rechner kann man meist auch ein kostenloses und unverbindliches Angebot bestellen. Dieses besteht aus einem Antrag und den AVBs, den Allgemeinen Versicherungsbedingung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.