Wie viel Informationen darf eine
Ausweiskarte speichern? Wir alle profitieren von Krankenkassenkarten, die eine Unmenge an klinischer und persönlicher Daten speichern und somit langwierige Aktentransfers von Praxis zu Praxis ersetzen. Doch sollte das gleiche Prinzip auch in anderen Bereichen umgesetzt werden? Streitpunkt ist hier das neue Asuweissystem der Universität Frankfurt, welches seitens unabhängiger Verbände auch gerne als Projekt "gläserner Student" bezeichnet wird. Studenten können mittels ihres Studentenausweises in EC-Kartenformat sowohl in der Mensa ihr Essen bezahlen als auch in der Bibliothek Bücher entleihen. Dererlei Funktionen sind deutschlandweit üblich nur wenn nebst der persönlichen Details auch noch Kontodaten gespeichert werden, damit digital in einem speziellen Rechenzentrum gedruckt werden kann wird die Sache dann schon heikel. Auch die Anmeldung für Seminare kann über entsprechende Terminals getätigt werden und ersetzt damit Listen und Wartezeiten... Allerdings auch ads gewisse etwas was Menschlichkeit genannt wird. Ist eine Frist verstrichen, wird der digitale Zugang geschlossen und Härtefälle können nicht mehr berücksichtigt werden, wodurch die entstandenen bürokratischen Unannehmlichkeiten den Vorteil des standarisierten Systems übersteigen. Mehr Spekulation als Fakt sind die Mutmaßungen, dass die Datenträger so präperiert sind, dass der Student ähnlich wie in der jüngsten I-Phone Affäre geortet werden kann und somit seine Anwesenheit digital erfasst werden kann.