Schiebetore werden hinsichtlich all ihrer Bauarten seitens der Herstellers sozusagen "beschlagen". Aus diesem Grunde findet man - Verschließeinrichtungen allerdings ausgenommen - eine Auswahl für Schiebetore seitens Gestaltung und Form relativ selten. Irrelevant bezüglich ihrer speziellen Funktion, gelten für alle Beschlagelemente an Schiebetoren die folgenden Anforderungen aus allgemeiner Sicht:
Das jeweilige Schloss muss zwingend immer dem Gewicht sowie der Größe des Tores entsprechen und dabei in einem Schlosskasten liegen, welcher sich innerhalb des Flügels befindet. Für Schiebetore muss stets eine hebende Falle verwendet werden.
Dabei ist in jedem Öffnungszustand eine Feststelleinrichtung vorzusehen, wobei hier diverse Anlagen mit einem Getriebemotor ideal sind. Denn hier lässt sich die Einrichtung anhand einer Rutschkupplung integrieren, um dadurch ein Quetschen verhindern zu können.
Aber auch dann, wenn die Beschläge einmal an die Grenzen hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit gelangen sollten, müssen diese ihre Funktion behalten. Dieses ist zum Beispiel dann der Fall, sollte durch Windsog oder -druck ein Schiebetorflügel um ein sonst zulässiges Maß beulen. Auch dann sollte die Falle den Flügel noch ausreichend verschließen können und ein freitragender Flügel darf sich dabei auch nicht auf bleibender Sicht verformen.
Eck-Schiebetore bestehen dabei aus mehreren sowie verhältnismäßig sehr schmalen Flügeln. Diese Flügel werden in einem oberen Laufwerk sozusagen "um die Ecke" jeweils nach innen geschoben. Diese Ausführung gilt als äußerst raumsparend, denn die geöffneten Flügel liegen stets an der jeweiligen Innenseite der Garage oder aber an der Innenseite des Raumes.