Eine kurze Unachtsamkeit und es kracht. Kaum ein Deutscher hat diese Erfahrung noch nicht machen müssen, da selbst erfahrenen Autofahrern Unfälle nicht erspart bleiben. Wichtig ist, im Ernstfall richtig zu reagieren. Andernfalls kann auch ein einfacher Blechschaden teuer werden - unabhängig davon, ob man selbst die Schuld am Unfall trägt.
Die ersten Schritte
Nachdem der erste Schrecken überwunden ist, heißt es einen kühlen Kopf bewahren. Gerade wenn man unverschuldet in die Unfallsituation geraten ist, ist der Ärger groß. Nichtsdestotrotz muss die eigene Wut geschluckt werden. Die erste Aufgabe ist die Absicherung des Unfallorts mit einem Warndreieck und - wenn nötig - der Anruf beim Rettungsdienst. In jedem Fall sollte aber die Polizei informiert werden, da sie gerade bei schwereren Unfällen hilfreiche Details aufnehmen kann, die später helfen, die Rechtslage zu klären.
Ist niemand verletzt, können in der Zwischenzeit eine Unfallskizze und Bilder angefertigt werden, um selbst etwas in der Hand zu haben. Wichtig ist, dass diese auch von der Gegenseite unterschrieben werden. Handelt es sich um einen Bagatellschaden, kann die Unfallstelle anschließend für den nachkommenden Verkehr freigemacht werden. Sobald sich höhere Kosten abzeichnen oder es zum Personenschaden gekommen ist, sollte man davon allerdings absehen.
Reden ist Silber...
Die Unfallbeteiligten sind in der Regel nur vage mit der Gesetzeslage vertraut und können oftmals nicht einschätzen, wer Schuld an der Misere trägt. Dementsprechend sollte dann auch das eigene Verhalten ausfallen. Ein Schuldeingeständnis gegenüber der anderen Seite oder der Polizei verringert unabhängig von der Situation die eigenen Chancen bei einem späteren Streit um die Unfallkosten. Auch Aussagen, die von den Beamten nicht sofort protokolliert werden, können zu Schwierigkeiten führen. Der Leitsatz lautet deshalb: Schweigen ist Gold.
Nach dem Unfall ist der richtige Ansprechpartner und der erste, mit dem offen über ein mögliches Eigenverschulden gesprochen werden kann, ein Anwalt für
Verkehrsrecht. In Mosbach ist hier die Rechtsanwaltskanzlei Mursa zu nennen. Neben der rechtlichen Beratung kann der Experte die Kommunikation mit Behörden und der gegnerischen Versicherung übernehmen und so dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten entstehen oder der Schaden im Falle der eigenen Unschuld von der Gegenseite bezahlt wird. Droht eine Strafe, ist der Gang zum Verkehrsrechtsanwalt unerlässlich. Die Erfahrung zeigt, dass der Versuch, ein solches Verfahren ohne Rechtsbeistand durchzustehen, häufig in höheren Strafen resultiert.