Wer
Energie einspeisen möchte, sollte sich bereits im Vorfeld einige Gedanken zu der benötigten Technik machen und das eigene Energiekonzept von einem versierten Fachmann oder einer Fachfrau erstellen lassen. Dabei bestehen je nach Bauvorhaben und bzw. oder vorhandenem Objekt verschiedene Möglichkeiten, die von einer reinen Photovoltaik Anlage über eine Kombination aus der Nutzung von Sonnenenergie mit Windenergie bis hin zu einer Kombination aus Sonnenenergie und Geothermie reichen. Auch eine Verbindung mit fossilen Brennstoffen kann angebracht sein, wenn das Haus bereits erbaut ist und das Energiekonzept erweitert oder aber schrittweise umgestellt werden soll, wobei letzterer Punkt vor allem im gewerblichen und öffentlich rechtlichen Sektor eine Rolle spielen kann. Bei Fragen und Unsicherheiten lohnt sich daher auch ein schrittweises Annähern an das passende Konzept, in dem bei Modellversuchen verschiedene Möglichkeiten durchgespielt werden.
Grundsätzlich sind die meisten Fragen und Belange in Hinblick auf Photovoltaik Anlagen und alternative Energiekonzepte im sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt, das auch kurz als EEG bezeichnet wird. Hier gibt es sogar modellhafte Darstellungen einer Vergütung, die beim Einspeisen von Energie bzw. überschüssiger Energie in öffentliche Netze zu gewähren ist, bis hin zu Fragen, welche Anlage mit welchem Betrag gefördert werden kann. Vor allem der letzte Aspekt kann bei einer Entscheidung für oder gegen den Bau einer eigenen Photovoltaik Anlage wichtig sein, denn hier entscheidet sich bekanntlich oftmals die Machbarkeit eines entsprechenden Objektes. Wer also Fragen hat oder gar einen ablehnenden Bescheid auf seinen Förderantrag erhalten hat, kann hier vor weiteren rechtlichen Schritten selbst die geltende Rechtslage nachlesen und sich in einem möglichen Einspruch auf den Gesetzestext berufen.