Es gibt in der Software-Entwicklung seit jeher den altbekannten Streit zwischen dem, was der Allgemeinheit der Entwickler im Zuge beständiger Weiterentwicklung offen gelegt werden sollte und was Eigentum ist und dementsprechend auch als solches von den anderen akzeptiert werden sollte. Ähnlich wie bei der Streitfrage um die Sinnhaftigkeit von Patenten, die teilweise Innovationen und neue Entwicklungen hemmt werden hier oftmals aus Sorge vor plumpen Kopien in der Software ausreichend Vorsorgen getroffen, damit auch bloß niemand an den eigenen Quelltext heran kommt, geschweige denn diesen modifizieren und für eigene Zwecke verwenden und weiter entwickeln kann.
Das ist nicht ganz so problematisch, wenn es um neue Programme und den Wettbewerb von Software-Anbietern untereinander geht. Allerdings wird es in dem Moment kompliziert, in dem die Software an Kunden verkauft werden soll und diese auf den Quelltext trotz Erwerb von entsprechenden Lizenzen keinerlei Zugriff haben. Einerseits soll natürlich der Software-Hersteller selbst dafür sorgen, dass der Kunde sich auch gar nicht mit dem Quelltext weiter auseinandersetzen muss, aber wenn der Hersteller eben nicht mehr für anständigen Support sorgen kann, wäre eine Einsicht in den Quelltext äußerst hilfreich. Um dies zu gewährleisten gibt es Unternehmen wie
Deposix und andere, die in der Escrow-Branche tätig sind. Das Prinzip ist recht einfach – durch einen Vertrag wird der Hersteller der Software verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen den Quelltext für den Anwender einsehbar zu machen. Damit dies gewährleistet werden kann, werden die entsprechenden Dateien und Dokumentationen beim Escrow-Anbieter sicher hinterlegt. So besteht keine Gefahr für den Hersteller, dass sein Quelltext abhanden geht und der Anwender geht ebenfalls kein Risiko ein.