Eine Menge Benutzer eines Handys mögen sicherlich die Meldung „Nur Notruf möglich“ kennen, da diese sehr häufig angezeigt wird, wenn die Sim-Karte nicht ordnungsgemäß eingelegt oder inaktiv ist.
Doch was passiert im Ernstfall, wenn man ausschließlich ein Mobilfunktelefon ohne SIM zur Verfügung hat?
Seit dem 1. Juli 2009 ist es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich, mit einem Mobiltelefon, in der keine Simkarte vorschriftsmäßig eingelegt ist, einen Hilferuf abzusetzen. Der Gesetzgeber will mit der „Verordnung über Notrufverbindungen“, die am 17. Dezember 2008 vom Bundesrat verabschiedet wurde, die Anzahl der missbräuchlichen Anrufe in den Notrufzentralen reduzieren. Technisch ist es nur realisierbar “Spaßanrufe“ in den Notrufzentralen zu belangen, wenn sich eine zuordenbar SIM in dem Mobiltelefon befindet, andernfalls können diese missbräuchlichen Anrufe nicht unterdrückt oder eingedämmt werden. Diese immense Einschränkung der Notrufabsetzung hatte der Gesetzgeber Anfang 2010 damit versucht zu ausgleichen, Notrufe auch mit abgelaufenen - und gesperrten Simkarten zu erlauben. Dabei seien Simkarten aus Handyverträgen sowie Prepaid Karten aus vorherigem
Prepaid Vergleich betroffen, doch bleibt weiterhin die Frage offen, was im Notfall passiert, wenn kein Mobiltelefon mit einer Simkarte verfügbar ist.
Das Risiko und die Furcht vieler Menschen, in einer Notlage nicht die Möglichkeit zu haben, Hilfe zu rufen, hat einen Bürger dazu bewegt, eine Petition an den Deutschen Bundestag zu erstellen. Es wird gefordert, dass die Notrufnummern auch ohne Sim-Karte erreichbar sein sollten, mit der Begründung, dass Menschenleben schwerer wiegen als der mögliche Missbrauch der Technologie. Die Petition hat bereits 485 (Stand: 20.05.2011) Unterstützer und jeder Bürger hat noch bis zum 01.06.2011 die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen. Die Petition ist auf der offiziellen Webseite des Deutschen Bundestags zu finden.