Eine so genannte Gehaltsabrechnung ist die Schlussrechnung des Arbeitsentgelts getreu den gesetzlichen Eingrenzungen, zu der Unternehmer verpflichtet sind. Eine solche Abrechnung mussbestimmte Prämissen erfüllen. An erster Stelle steht dabei die Nachvollziehbarkeit. Um diese zu gewährleisten, gibt es so genannte Lohn- und Gehaltsformulare.
Zur Anfertigung einer
Lohnabrechnung gehört die strikte Einhaltung gewisser Mindestangaben. Dazu gehören beispielsweise der Abrechnungszeitraum, Abschlagszahlungen und Vorschüsse, Angabe sonstiger Gewinnbeteiligungen und die allgemeine Zusammensetzung des Arbeitseinkommens.
Manager eines Unternehmens haben oft nicht ausreichend Zeit und auch oft nicht das benötigte Verstehen, um die Abwicklung des Abrechnungswesens allein, rasch und sorgfältig zu bewerkstelligen. Dafür gibt es heute aber zahlreiche Anbieter, die Konzerne diese Last gegen Honorar abnehmen. Diese Ausgliederung der Lohnabrechnung wird auch als Outsourcen bezeichnet. Durch diesen Prozess können Betriebe sehr viel Zeit sparen, die an anderen Ecken so nötig gebraucht wird oder schlicht und ergreifend anderswo wirtschaftlicher und gewinnbringender verwendet werden kann. Diese Weise der Auslagerung hat darüber hinaus den angenehmen Nebeneffekt, dass die Unternehmensleitung kontinuierlich über wesentliche Veränderungen in Bezug auf Arbeitsrecht, Steuerrecht etc. informiert bleibt, da die Dienstleister von Berufs wegen mit diesem Wissen ausgestattet sein müssen und ihren Auftraggeber über derartige Neuerungen informieren.
Lohnabrechnung-Outsourcing wird für kleine und mittlere Unternehmen gleichermaßen angeboten wie für Mittelstandunternehmen und Großkonzerne. Die Dienste gehen hierbei auch oft über eine bloße Übernahme des Abrechnungswesens hinaus. Nicht selten kann die gesamte Buchführung ausgelagert werden.