Bei der Aufnahme eines Darlehens gibt es mehrere Möglichkeiten wie Annuitätendarlehen, das Darlehen mit Tilgungsaussetzung, Volltilger-Darlehen, Forward-Darlehen, Flex-Darlehen und Fremdwährungsdarlehen. Dazwischen können Sonderformen konstruiert werden.
Das Annuitätendarlehen
ist die in Deutschland am häufigsten angewandte Form der Hypothekenfinanzierung (rund 90 Prozent aller Darlehen), obgleich es für den Finanzierer nicht die günstigste sein muss. Der Grund liegt in der Konstruktion des Darlehens. Die Annuität besteht aus einer gleichbleibenden Rate, in der ein Tilgungs- und ein Zinsanteil enthalten ist. Der Tilgungsanteil steigt im Laufe der Zeit, der Zinsanteil sinkt. Der Zinssatz wird hier für einen bestimmten Zeitraum, meist 10 bis 15 Jahre, festgeschrieben.
Das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung
Auch hier wird meist ein fester Zinssatz vereinbart, der Darlehensnehmer zahlt jedoch keine Tilgungsanteile, sondern nur die Zinsen. Die Tilgung erfolgt zu einem weit späteren Zeitpunkt zum Beispiel mit der Fälligkeit einer Kapitallebensversicherung. Auch mit Erbschaften kann gerechnet werden, daneben kann der Finanzierer auf andere Weise den Tilgungsanteil anlegen, zum Beispiel als Festgeld, um später das Darlehen zu tilgen. Die monatlichen Darlehensraten sind dadurch entsprechend niedriger. Es sind bei der Auszahlung von Kapitallebensversicherungen steuerliche Gesichtspunkte zu beachten.
Ein Volltilger-Darlehen
ist ein Annuitätendarlehen mit einer kurzen Laufzeit bis maximal 20 Jahre, das in Niedrigzinsphasen gewählt wird. Der Tilgungsanteil ist hierbei besonders hoch und kann auch flexibel gestaltet werden. Eine ähnliche Variante bietet ein Darlehen mit Sondertilgungsvereinbarung, bei dem größere Summen zwischenzeitlich getilgt werden, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
Das Forward-Darlehen
wird vor Beginn der Darlehenslaufzeit zum Beispiel als Annuitätendarlehen abgeschlossen, wobei der aktuelle Zinssatz festgeschrieben wird. Auch dies bietet sich in Niedrigzinsphasen an. Der Darlehensbeginn kann bis zu 5 Jahre in die Zukunft verlegt werden, dafür zahlt der Darlehensnehmer einen geringfügigen Zinsaufschlag. Das Forward-Darlehen ist für den Darlehensnehmer eine Wette auf in Zukunft steigende Zinsen.
Darlehen mit variablen Zinsen,
auch Flex-Darlehen genannt, verfügen über eine kurzfristige Zinsbindung. In anderen Ländern wie Spanien ist das die bevorzugte Darlehensform, da Darlehensgeber und -Nehmer flexibler auf veränderte Marktzinsen reagieren können. Die Zinsen werden jährlich oder zweijährlich neu festgelegt, es gibt auch Varianten mit vierteljährlicher Zinsanpassung. Durch die Rechtsgrundlagen für die Darlehensvergabe lässt dieses Darlehen jederzeit vorfälligkeitsfreie Sondertilgungen zu.
Das
Fremdwährungsdarlehen
wird in einer anderen Währung als Euro aufgenommen. Ausländische Währungen wie beispielsweise der japanische Yen bieten außerordentlich günstige Konditionen aufgrund der niedrigen japanischen Zinsen. Hier gilt es, Wechselkursschwankungen bei der Berechnung des Darlehens einzukalkulieren. Es wird beim Fremdwährungsdarlehen in der Regel eine kurze Zinsbindungsfrist (häufig ein Jahr) vereinbart.