Im Zuge der demografischen Entwicklung in Deutschland wird es in naher Zukunft bereits zu einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus kommen. Aus diesem Grund wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Neben der klassischen Lebensversicherung, der Rürup-Rente, gibt es auch noch
die Riester Altersvorsorge. Eingeführt wurde sie im Jahr 2002, als durch den Staat durch Zulagen geförderte Altersvorsorge auf privater Basis. Bei der Riester Altersvorsorge gibt es dabei einen großen Gestaltungsspielraum. Zunächst einmal kann man eine klassische Rentenversicherung abschließen für diese Art der Altersvorsorge, die aber so gestaltet sein muss, dass sie auch vom Staat durch Zulagen gefördert wird. Für die Ausgestaltung gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Riester Altersvorsorge lässt sich aber auch in einem entsprechend verfassten Banksparplan, einer vergleichbar konzipierten fondsgebundenen Rentenversicherung sowie in einem entsprechend ausklügelten Fondssparplan realisieren, aber auch durch Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherungen, jedoch auch durch das so genannte „Riester-Wohnen“. Vom Jahr ihrem Inkrafttreten – 2002 – bis heute haben sich zum einen die staatlichen Zulagen in Form von Kinderzulage und Grundzulage stetig erhöht, aber auch der Mindestbeitrag. Anfangs, 2002, betrug dieser noch 1 % vom Bruttojahreseinkommen des Vorjahres, ab dem Jahr 2008 liegt er bei 4 %. Als Single mit einem Kind, für das man Kindergeld bezieht, erhält man dabei eine Grundzulage von 154 Euro und eine Kinderzulage von 185 Euro.