Die private Unfallversicherung bietet grundsätzlich sehr individuelle Leistungen an, die man bei Vertragsabschluss wählen und jederzeit erweitern kann, wenn sich die Lebensumstände ändern. Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach der Wahl der Leistungen und nach der Gefahrengruppe des Berufes, den der Versicherungsnehmer ausübt. So ist beispielsweise die Sekretärin weniger gefährdet, einen Arbeitsunfall zu erleiden als ein Dachdecker. Bei einer privaten Unfallversicherung bestehen zwei Zahlungsmöglichkeiten: Der Versicherungsnehmer kann sich durch eine höhere Einmalzahlung für eine gewisse Anzahl von Jahren versichern lassen, oder sich für monatliche oder jährliche Zahlungen entscheiden. Ebenso besteht die Möglichkeit, durch Progression den Schutz regelmäßig zu erhöhen. Versicherer bieten Verträge an, in welchen eine Rückzahlung eines Teiles der gezahlten Beiträge garantiert werden für den Fall, dass kein Versicherungsfall eintritt. Auch besteht die Möglichkeit zwischen einer einmaligen Kapitalleistung in vertraglich vereinbarter Höhe oder einer monatlichen Rentenleistung zu wählen. Nicht alle Verletzungen oder gesundheitliche Schäden sind auf Unfälle zurückzuführen, aus diesem Grund bieten die Versicherer erhöhten Schutz an, beispielsweise für Schäden, die auf Grund erhöhter Kraftanstrengung entstehen. Ebenso bieten manche Versicherer an, gegen bestimmte Krankheiten zu versichern – sollten diese erstmalig auftreten. Ein Herzinfarkt oder eine Krebserkrankung wird somit einem Unfall gleichgestellt. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden fällig, sobald ein körperlicher oder gesundheitlicher Schaden durch eine äußerliche Einwirkung eingetreten ist. Je nach Vertrag übernimmt die Unfallversicherung auch Kosten für kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe und Sofortzahlungen bei schweren Verletzungen. Die Höhe der Beiträge errechnet sich aus den bei Vertragsabschluss gewählten Leistungen des Versicherungsnehmers.