Förderung von Arbeitslosen durch ein Existenzgründerzuschuss:
Arbeitslose können von der Arbeitsagentur, einen
Existenzgründerzuschuss beantragen. Dafür prüft die Arbeitsagentur den entsprechenden Antrag. Der Arbeitslose muss nachweisen, dass er die Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um sich erfolgreich selbstständig machen zu können. Ansonsten wird der Antrag auf Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur sofort abgelehnt. Dadurch wird verhindert, dass der Staat ausgenutzt wird.
Die Höhe des Existenzsgründungszuschusses:
Der Existenzgründerzuschuss beträgt Arbeitslosengeld 1 plus 300 Euro für jeden Monat und das 9 Monate lang. Nach den 9 Monaten, muss von der Arbeitsagentur eine erneute Prüfung abgelegt werden. Die soll zeigen, wie sich das Unternehmen in den 9 Monaten entwickelt hat. Falls das Geschäft gut lief, kann der Arbeitervermittler eine erneute Förderung von 6 Monaten gewähren. Die zweite Förderung entspricht ebenfalls 300 Euro.
Wie erhalte man den Existenzgründerzuschuss:
Man muss für einen Existenzgründerzuschuss, einen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen und dieser wird daraufhin bewertet. Die Bewertung soll nachweisen, ob man für die angestrebte Selbstständigkeit geeignet ist und ob man sich mit dem gegründeten Unternehmen dauerhaft ernähren bzw. Leben könnte. Für die Bestätigung muss meistens eine fachkundige Stelle die Geschäftsidee überprüfen und die Agentur beraten. Falls die Agentur für Arbeit die Geschäftsidee für sinnvoll erachtet, wird der Existenzgründerzuschuss für den Arbeitslosen gewährt.
Wie bekommt man neben dem Existenzgründerzuschuss das benötigte Geld eine Selbstständigkeit:
Damit ein Geschäft aufgebaut werden kann, gehört mehr dazu als ein Existenzgründerzuschuss von der Arebitsagentur. Man muss Investoren von seiner Idee überzeugen können und sich ein Darlehen ausleihen.
Dafür sollte man den Investoren erklären, wie man den geliehenen Betrag zurückbezahlen will.