Die Versicherungsgesellschaften versuchen es immer wieder und manchmal klappt es auch.
Sollten Sie unglücklicher Weise einmal unschuldig in einen Unfall verwickelt sein, dann sollten Sie in Ihrem eigenen finanziellen Interesse einen Gutachter beautragen. Die gegnerischen Versicherungsgesellschaften bieten bei der Schadenmeldung an, einen Gutachter zu beautragen der das beschädigte Fahrzeug begutachten soll.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die von Versicherungsgesellschaften bestellten Gutachter natürlich zum Vorteil des Auftraggebers arbeiten. Das kann für Sie letzten Endes teuer oder sogar gefährlich werden, da einige Schäden nicht sichtbar sein können und die technische Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs haben können.
Ein weiterer Punkt ist der, daß Versicherungsgesellschaften sogar einen eigenen Gutachter zur Nachbesichtigung eines Fahrzeugs schicken möchten, wenn das Gutachten, das von Ihnen eingereicht wurde nicht ihren Vorstellungen entspricht - sprich die Schadenhöhe in deren Augen zu hoch erscheint.
Grundsätzlich haben Versicherungsgesellschaften jedoch kein Recht auf eine Nachbesichtigung wenn ein Gutachten von Ihnen eingereicht wurde.
Dieses Urteil stammt vom
AG Ansbach
15.07.2010
AZ: 3 C 2406/09
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