Wer kennt das nicht, vor der Prüfung mühsam angeeignetes Wissen ist schnell vergessen. Besonders wenn man es längere Zeit nicht braucht. Zur Führerscheinprüfung weiß man genau, welche Fahrzeuge man mit seinem Führerschein fahren darf und bis zu welchem Gewicht ein Anhänger bewegt werden darf. Doch nach ein paar Jahren ist dieses Wissen bei den meisten von uns längst nicht mehr abrufbar. Um diesem Personenkreis zu helfen gibt es Internetportale, die sich mit dem Thema der
EU Führerscheinklassen befassen. Die Internetseite führerscheinklassen.info zeigt auf übersichtliche Weise die unterschiedlichen Fahrzeugklassen und dessen Besonderheiten.
Die älteren unter uns hatten beim Erwerb ihres Führerscheins noch nichts von einem Quad gehört. Die wenigsten wissen, dass man ein Quad oder Trike mit dem normalen PKW-Führerschein (Klasse B) fahren darf.
Beispielsweise wird für die Personenbeförderung in Bussen ein Mindestalter des Fahrzeugführers von 21 Jahren, als auch den Führerscheinbesitz der Fahrzeugklasse B vorausgesetzt. Für die uneingeschränkte Motorradklasse A, gelten wiederum andere Besonderheiten. Gut zu wissen ist auch, bei welchen Fahrzeugen es Befristungen gibt. Für Last- und Sattelzüge gilt der Führerschein bis zum 50. Lebensjahr. Danach wird er jeweils, nach bestandener Untersuchung um 5 Jahre Verlängert.
Interessante Tipps besonders für Fahranfänger sind ebenfalls Thema des Internetprotals führerscheinklassen.info. Die meisten Tücken im Straßenverkehr erkennt man erst nach einiger Fahrpraxis. Darum ist es nicht besonders erstaunlich, dass gerade die Fahranfänger laut Statistik am häufigsten in Unfälle verwickelt sind. Hilfestellung soll auch beim Kauf des ersten eigenen Autos gegeben werden. Beleuchtet werden mehrere Kaufkriterien, die nicht unbedingt auf den ersten Blick ersichtlich sind.