Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV)? Wann kann ich in eine
Private Krankenversicherung wechseln, wann muss ich in eine Gesetzliche Krankenversicherung? Wann lohnt der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung und worauf sollte man achten? Wann sollte man lieber in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und gibt es eigentlich Möglichkeiten wieder dorthin zurück zu kommen, wenn man einmal privat versichert ist? Zunächst einmal besteht der Unterschied zwischen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung in einem grundsätzlichen Systemunterschied. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein so genanntes umlagefinanziertes System, während die Private Krankenversicherung nach dem System des Kapitaldeckungsverfahrens aufgebaut ist. Was heißt das genau? In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird wert auf den Solidargedanken gelegt, d. h. dass diejenigen, welche viel verdienen auch einen hohen Beitrag bezahlen. Das können für einen Höchstbeitragszahler inklusive der Pflegeversicherung dann bis fast 600,- Euro im Monat sein. Ein Student hingegen kann für nicht mal ein Zehntel dieses Beitrags Versicherungsschutz bekommen. Die Leistungen beider sind dabei exakt gleich, es gibt hier nur den Unterschied im Beitrag, der sich, wie gesagt, nach dem Einkommen richtet. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind (noch!) kostenlos mit versichert, sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Mit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 sollen die Kinderbeiträge über Steuern finanziert werden. Es wird also alles noch etwas komplizierter. Vor allem, weil die Kinder von Privat Versicherten hierbei nicht berücksichtigt werden, was nach Aussagen von Verfassungsrechtlern bedenklich erscheint. Die Private Krankenversicherung funktioniert – wie jede Versicherung – ebenfalls solidarisch, nur dass hier das Element der persönlichen Risikobeurteilung einerseits, und des Kapitaldeckungsverfahrens andererseits, hinzukommt. D. h. es werden Rücklagen für das Alter gebildet, in dem statistisch gesehen, das Budget der Leistungsausgaben ansteigt. Damit hier keine Unterdeckung stattfindet, wird in jungen Jahren eine höhere Prämie verlangt, die für später zurückgelegt wird und diesen Faktor ausgleicht. Risikozuschläge wegen gesundheitlicher Vorbelastungen können nur bei Antragstellung vom Versicherer verlangt werden, nicht aber, weil ein Versicherter im Verlaufe der Vertragsdauer bestimmte Erkrankungen bekommt. Der Beitrag steigt dadurch eben nicht, sonst wäre der Versicherungscharakter nicht mehr erfüllt.