In der Altersvorsorge boomt inzwischen die Riester Rente, die durch die staatliche Förderung inzwischen auch bei der Bevölkerung mehr und mehr bekannt ist.
Da Selbständige in der Regel von der Riester Rente nicht profitieren können wurde den Selbständigen über die
Rürup Rente auch Zugang zu staatlichen Förderungen geschaffen.
In diese Rente können Alleinstehende bis zu 20.000 Euro jedes Jahr einbezahlen, wobei sich die Absetzbarkeit der Beiträge von Jahr zu Jahr erhöht bis alle Beiträge auch steuermindernd sind.
Bei verheirateten sind es bis zu 40.000 Euro im Jahr, die maximal in die Rürup Rente fließen dürfen.
Aktuell für 2007 sind es 64 Prozent der Beiträge ab dem Jahr 2008 erhöht es sich um 2 Prozent auf genau 66 Prozent.
Einige Nachteile müssen aber auch bei der Rürup Rente in Kauf genommen werden, denn diese Rente ist ausschließlich auch für die Rente gedacht und ist nicht vor dem 60. Lebensjahr beziehbar.
Genau deshalb ist sie auch nicht vererbbar, verkaufbar oder beleihbar.
Einen weiteren Nachteil gibt es, wenn der Rürup Sparer in der Ansparphase verstirbt, denn dann ist das angesparte Geld weg und verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft. Um dies zu verhindern sollte eine Hinterbliebenenversorgung in den Vertrag eingebaut werden.
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann dabei eingeschlossen werden, je nachdem ob der Versicherte dafür Bedarf sieht.
Die Rürup Rente ist vor einem Zugriff geschützt und kann nicht gepfändet werden, also weder bei Bezug von Arbeitslosengeld noch bei Bezug von Sozialhilfe kann die Rente gepfändet werden.
Dies dürfte besonders für viele Selbständige ein großer Vorteil sein.