Das fragen sich viele Menschen, denen wegen einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen worden ist und die zur Wiedererlangung des Führerscheines die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) über sich ergehen lassen müssen. Viele schaffen diese Hürde nicht.
Insbesondere werden diese - im Gegensatz zu den übrigen EU-Staaten- als unzuverlässig betrachtet. Nach dem Führerscheinentzug erhalten die Deutschen den Führerschein nur durch eine MPU wieder zurück.
Wenn man dann den Führerschein im Ausland macht, fragt man sich natürlich, ob das nicht gegen die MPU-Regelung verstösst. und/oder Gefahr läuft, nachträglich eine MPU auferlegt zu bekommen.
Dies hat sich auch die Bayerische Staatsregierung gedacht und vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Anerkennungspflicht ausländischer EU-Führerscheine gem. EU-Richtlini 439/91 geklagt und eine Abfuhr kassiert.
Der EUGH in Luxemburg hat in seiner Entscheidung vom 30.Mai 2006 (AZ C 227/05) explizit festgestellt, das ausländische EU-Führerscheine nicht nur anzuerkennen sind, sondern auch noch in einen Deutschen Führerschein umzuschreiben sind - und das alles ohne MPU!
Viele Länder bieten den
EU-Führerschein günstig an. Die Bestimmungen können sich dabei allerdings unterscheiden. So befristen Länder wie Tschechien, Rumänien, Slowenien oder Ungarn die Gültigkeit des Führerscheines grundsätzlich auf 10 Jahre. Polen gibt die Führerscheine unbefristet heraus