Die Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten alle Leistungen nach einem staatlich verordneten Leistungskatalog. Dabei geht es im Regelfall um Basisleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Patienten. Oft sind bei teureren Maßnahmen hohe Zuzahlungen notwendig (teurer Zahnersatz, Brille). Manche Leistungen oder Sonderbehandlungen sind nicht versichert. Gegenüber einem Privatpatienten, der in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, ist der Kassenpatient oft schlechter abgesichert, oder er muss hohe Zuzahlungen leisten.
Hier kann eine Krankenzusatzversicherung helfen. Der gesetzlich Krankenversicherte kann sich mit einer Krankenzusatzversicherung zusätzlich ähnlich absichern, wie der Privatpatient.
Diese Versicherungen werden in der Regel von den privaten Krankenkassen angeboten und können freiwillig zusätzlich zur GKV abgeschlossen werden.
Wie bei jeder privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag für die
Krankenzusatzversicherung nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, den gewünschten abzusichernden Leistungen und den jeweiligen Bedingungen der Versicherung. In der Regel muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden.
Bei gleichen Leistungen kann der Beitrag zwischen den Versicherern unterschiedlich hoch sein. Er sollte genau verglichen werden.
Viele GKV haben Verträge mit PKV über zusätzliche Leistungen. Oft sind jedoch diese Angebote sehr eingeschränkt, so dass es sich lohnt einen Vergleich der Leistungen durch Spezialisten durchführen zu lassen.
Ein Versicherungsvergleich der Krankenzusatzversicherungen bietet eine Marktübersicht, die dem Versicherten hilft die richtige Wahl zu treffen. Nur wer vergleicht kann sich auch richtig entscheiden. Bei der Wahl sollten die Leistungen und nicht der Beitrag im Vordergrund stehen. Im Krankheitsfall zahlt sich die Mehrleistung schnell aus.