Wesen des Darlehens:
Darlehen sind mittel- und langfristige
Kredite, die von Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen (Investitionskredite), von privaten Haushalten zur Beschaffung von langlebigen Konsumgütern (Baufinanzierungskredite, Konsumkredite) benutzt werden. Im Unterschied zum Kontokorrentkredit wird der Darlehensbetrag in einer Summe oder in Teilbeträgen dem Kreditnehmer an einem vereinbarten Termin zur Verfügung gestellt.
Darlehensbedingungen:
1. Auszahlungskurs/ -betrag:
Der Auszahlungskurs bestimmt die Höhe des Kreditbetrags, der dem Kreditnehmer tatsächlich zur Verfügung steht. Ein einmaliger Abschlag vom Nennbetrag wird als Disagio bzw. als Damnum bezeichnet.
2. Höhe des Zinssatzes:
Der Zinssatz bestimmt die Höhe der laufenden Kosten für die Inanspruchnahme des Darlehns.
Nominalzins: Der Nominalzins ist der Zins (Preis) für die Nutzung eines bestimmten Kapitalbetrags; die sonstigen Kosten der Kapitalnutzung (Disagio, Spesen, Kontoführungsgebühren, Provisionen, ...) werden bei der Nominalzinsberechnung nicht eingerechnet. Die Höhe des Nominalzinssatzes wird bei Abschluss des Kreditvertrages festgelegt und ist unter anderem abhängig von der Laufzeit des Darlehens, der Dauer der Zinsbindung, den Refinanzierungskosten der Kreditinstitute und der Stellung des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber.
Effektivzinssatz: Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes sind alle Kosten zu berücksichtigen, die sich auf den Kredit und seine Vermittlung beziehen. Dazu zählen insbesondere der Normalzins, ein Disagio, Bearbeitungsgebühren, Kreditvermittlungskosten.
3. Zinsbindungsfrist:
Erwartet ein Kreditnehmer in der nächsten Zeit fallende Zinsen am Kapitalmarkt, wird er mit seinem Kreditinstitut eine kurze Zinsbindungsphase oder einen variablen Zins vereinbaren.
In einer Niedrigzinsphase wird ein Kreditnehmer versuchen, sich die günstigen Zinsen so lange wie möglich zu sichern. Er wird mit seiner Bank eine langjährige Zinsbindung zu den aktuellen Konditionen vereinbaren.
4. Tilgung und Tilgungsverrechnung:
Beim Abzahlungsdarlehen zahlt der Kreditnehmer einen festen Zinssatz und einen festen Tilgungsprozentsatz. Der Gesamtbetrag aus Zins und Tilgung nimmt folglich jährlich ab.