Die Rürup Rente ist eine staatlich subventionierte Rente, wo freiwillige private Beiträge in einer Rentenversicherung angespart werden. Die Beiträge werden in der Aufbauphase gestaffelt steuerlich begünstigt. Als ausgezahlte Rente müssen sie versteuert werden. Die Rürup Rente kann nur als Rente gezahlt werden. Ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Damit ist sie in der Ansparphase nicht pfändbar und vor Insolvenz und Harz IV sicher. Der Vertrag einer
Rürup Rentenversicherung kann vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden. Die Beiträge können bei finanziellen Problemen auch variieren, oder sie werden ganz bzw. teilweise ausgesetzt.
Die eingezahlten Rentenbeiträge sind gestaffelt steuerlich absetzbar. Im Jahr 2007 sind 64% der Beiträge steuerlich begünstigt. Diese steuerliche Begünstigung erhöht sich jährlich um 2%. Ab 2025 sind alle eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar.
Mit der Rürup Rente haben in erster Linie Selbständige und Gewerbetreibende die Möglichkeit steuerbegünstigt eine private Rente aufzubauen.
Durch den neuen Sonderausgaben Höchstbetrag von 20000 € pro Person und Jahr können sich auch Angestellte eine zusätzliche Altersvorsorge steuerbegünstigt aufbauen.
Mit Beginn des Rentenbezuges wird die Rente versteuert. Bei Renteneintritt im Jahr 2007 sind 54 % zu versteuern. Der Anteil erhöht sich jährlich um 2%. Ab 2040 müssen 100 % der Rürup Rente versteuert werden. Die Auszahlung der Rente kann mit 60 Jahren beginnen