Die 2005 konzipierte
Rürup Rente dient in erster Linie der eigenen Altersvorsorge. Durch die staatliche Unterstützung kann man bei dieser Form der Altersvorsorge sogar das Finanzamt an der Finanzierung beteiligen. Denn die Beiträge die in einen Rürupvertrag investiert werden wirken steuermindernd.
Neben der Altersvorsorge kann man mit einer Rürup Rente zusätzlich auch noch die eigene Arbeitskraft absichern. Denn durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern. Wählt man diesen zusätzlichen Baustein, kann man auch die Beiträge die für den Anteil der BU-Absicherung bezahlt werden, steuerlich ansetzen. Allerdings darf der Beitragsanteil für die Berufsunfähigkeitsversicherung maximal bei 49% liegen. Der Sparanteil für die Altersvorsorge muss also immer im Vordergrund stehen. Ist dies der Fall, so beteiligt sich auch das Finanzamt an der Absicherung der Berufsunfähigkeit.
Doch ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt. Tritt wirklich der Ernstfall ein, so muss die Berufsunfähigkeitsrente komplett versteuert werden. Im Vergleich zu eine privaten Berufsunfähigkeitsversicherung liegt die Steuerlast in der Leistungsphase also etwas höher, dafür kann man jedoch in der Ansparphase die Beiträge steuerlich geltend machen. Dies ist bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für viele Steuerzahler nicht mehr möglich, da die „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ meist durch die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschöpft sind.
Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Steuerersparnis in der Sparphase meist höher ist, da das Bruttoeinkommen meist über der abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente liegt. Eine eindeutige steuerliche Berechnung ist jedoch nicht möglich, da man nicht genau kalkulieren kann, ob und wann eine Berufsunfähigkeit eintritt.