Eine Unternehmensnachfolge zu finden ist oftmals sehr kompliziert. Erfahrungsgemäß kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, weil der momentane Inhaber aus Altersgründen aus dem Betrieb ausscheiden muss. Dann sollte schon im Vorhinein über eine geeignete Maßnahme nachgedacht werden, damit der Unternehmenskauf einfach erfolgt. Als erstes sollte zusammen gerechnet werden, welchen vorhandenen Wert das Unternehmen tatsächlich besitzt. Bei der Prüfung ist es größtenteils nicht gut, einzig auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu setzen, da diese Ergebnisse oftmals nicht richtig berechnet werden. Besser ist es, einen außwertigen Gutachter an zu stellen, damit der denkbare Interessent bei dem
Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Zudem sollte das Unternehmen finanziell lukrativ arbeiten, damit tatsächlich eine Veräußerung ausführbar wird. Ist das Unternehmen nicht profitabel, sollte viel mehr über eine einfache Schließung nachgedacht werden. Ist das Unternehmen grundsätzlich wirtschaftlich rentabel, indess nur sehr gering, können neue Finanzen helfen, um das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreicher gestalten zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens sollte zudem vorher exakt geklärt werden, was für Erfahrungen der neue Unternehmensleiter haben soll. Der vorherige Firmeninhaber sollte vorab eine Stellenbeschreibung erstellen, in dem er exakt festhält, was für Begabungen der neue Unternehmensleiter können muss. Dementsprechend kann man Schwierigkeiten schon im Vorwege ausgezeichnet ausräumen und es gibt später keinen Streit über die Führung der Firma. Der vorherige Inhaber sollte ebenso klären, was für Rechtsinhalte eine Übergabe mit sich zieht und ob es Sinn macht, dem aktuellen Inhaber eine ändernde Anpassung der Rechtsform zu empfehlen. Falls der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, ist es fast immer sinnvoll, einen außwertigen Beirat mit ins Boot zu nehmen. Dieser kann überwachend in die Abläufe eingreifen und offene Fragen klären, die beim Ablauf vorkommen. Sehr sinnvoll ist ein Beirat eines Unternehmens, sofern der ehemalige Eigentümer ebenso nach der gesetzlichen Übergabe einen kleinen Anteil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen will oder nicht direkt alle Befugnisse auf den neuen Eigner übertragen werden sollen. Das Prüforgan ist grundsätzlich frei wählbar, es preist sich indess an, Interessenten aus dem direkten sozialen Umfeld der Firma zu bebennen. Das könnte zum Beispiel der allg. Berater von Steuern, eine Person der Hausbank oder aber auch ein geprüfter Berater eines Unternehmens sein. Letzterer ist indess vor allem eine geldabhängige Überlegung, billig sind diese Prüfer größtenteils auf jeden Fall nicht.
Ralph Schuenemann
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