Die Gefahren denen die Mitarbeiter in allen Berufsbereichen ausgesetzt sind, erfordern eine regelmäßige
Unterweisung über die Möglichkeiten und Erfordernisse des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Diese Sicherheitsunterweisungen sind mittlerweile fester Bestandteil des Arbeitslebens. Sie sind von den jeweiligen Berufsgenossenschaften entsprechend der genau umrissenen Gefahrenklassen für die bestimmten Tätigkeiten im Unternehmen ausgeführt werden, vorgeschrieben. In vielen Unternehmen ist mindest eine Sicherheitsfachkraft für die Befolgung des Arbeitsschutzgesetzes ausgebildet und eingeteilt. Die einzelnen Punkte zur Beachtung der Betriebssicherheit sind meist in einer Betriebsanweisung fest gehalten.
Im Laufe der Jahre wurde die Arbeitssicherheit durch eine stets aktualisierte Gefährdungsbeurteilung erhöht, so dass die Arbeitsunfälle erfreulicher Weise drastisch gesenkt werden konnten. Selbst wenn die Sicherheitsmaßnahmen in den Unternehmen nicht immer und vor allem nicht von allen gern gesehen wurden, kann man sie als „Win-Win“-Aktion sehen. Es ereignen sich weniger Arbeitsunfälle, die Mitarbeiter bleiben unversehrt.
Die Unfall- bzw. Krankheitskosten im Unternehmen bleiben geringer. Die Aufwendungen der Berufsgenossenschaften wurden gesenkt.
Die Gefahr, die von allen erfolgreichen Aktionen ausgeht, ist, dass wenige Arbeitsunfälle im Unternehmen die Mitarbeiter einschläfern. Es breitet sich schnell die Einstellung aus, „..es ging jetzt so lange gut, es wird schon nichts passieren…“. Die Unterweisungen werden nicht mehr regelmäßig durchgeführt und dem Schlendrian ist Tür und Tor geöffnet.
Deshalb tun Sie als Unternehmer oder als Sicherheitsfachkraft gut daran, die Sicherheitsunterweisungen regelmäßig durch zu führen und zu dokumentieren.