Immobiliendarlehen werden in aller Regel für einen fest vereinbarten Zeitraum, die so genannte Zinsbindungsfrist, abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist können die Darlehensnehmer ihr Darlehen kündigen und beispielsweise bei einer anderen Bank weiterfinanzieren. Eine vorzeitige Kündigung ist meistens nicht möglich – und falls doch, so müssen die Darlehensnehmer für den Zinsschaden aufkommen, welcher der Bank entsteht: Und die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung entrichten.
Allerdings ist seit einiger Zeit festzustellen, dass immer mehr Banken den so genannten
Vorfälligkeitsschutz anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Finanzinnovation, die bei den meisten Darlehensnehmern einen großen Anklang findet. Durch den Abschluss solch eines Schutzpaketes können sich die Darlehensnehmer davor schützen, die Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen – zumindest unter der Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen. Welche Voraussetzungen das sind und wie der Vorfälligkeitsschutz funktioniert, wird im Folgenden erläutert.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Darlehensnehmer bei Kündigung ihrer Immobilienfinanzierung keine Zinsentschädigung bezahlen müssen, wird von Bank zu Bank ganz unterschiedlich geregelt. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass die meisten Darlehensverträge mit Vorfälligkeitsschutz so aufgebaut sind, dass dieser greift sobald ein Härtefall, wie zum Beispiel ein berufsbedingter Umzug, vorliegt. In solch einem Fall können die Darlehensnehmer ihre Immobilie verkaufen und die abgeschlossene Immobilienfinanzierung vorzeitig beenden – ohne die Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen.
Üblicherweise gibt es den Schutz nicht kostenlos zum Darlehen mit dazu. In aller Regel müssen die Darlehensnehmer eine Einmalzahlung leisten, um den Schutz zu enthalten. Deren Höhe ist wieder von Bank zu Bank ganz unterschiedlich – mit rund 500 Euro sollte man allerdings rechnen. In Anbetracht dessen, welche hohe Zahlungen dadurch abgewendet werden können, ist das verhältnismäßig günstig.