In vielen deutschen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Bildungsurlaub zu beantragen, wobei die zur Auswahl stehenden Kursangebote ausgesprochen vielfältig sind. Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich in letzter Zeit auch
Sprachkurse , wobei sich immer mehr Beschäftigte für einen Sprachaufenthalt im Ausland entscheiden.
Nach der Entscheidung für einen anerkannten Kurs, ist der Ablauf der bürokratischen Erfordernisse für den Arbeitnehmer folgender: Zunächst sollte der Arbeitgeber über den Wunsch, einen Bildungsurlaub zu beantragen informiert werden, wobei dies idealerweise zumindest zwei Monate vor Kursbeginn erfolgt, um die betriebsinterne Ferienplanung nicht vor Probleme zu stellen. Genehmigt der Arbeitgeber den gewünschten Termin, so erfolgt als Nächstes die Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme, die seitens des Fortbildungsveranstalters zu bestätigen ist. Diese Anmeldebestätigung ist dem Arbeitnehmer zu übergeben, um die Veranstaltungsteilnahme zu bescheinigen. Nun steht dem Kursbesuch nichts mehr im Wege. Zu Kursende stellt die Fortbildungsstelle schließlich noch ein Zertifikat aus, das die Teilnahme an diesem Kurs oder Seminar bestätigt. Dieses Teilnahmezertifikat ist nach dem Bildungsurlaub wieder im Unternehmen vorzulegen, um die regelmäßige Kursteilnahme dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen zu können.
So kompliziert die bürokratischen Erfordernisse auf viele Menschen auf den ersten Blick auch wirken möchten; im Grund genommen sind die erforderlichen Schritte nicht sonderlich aufwendig und es ist auf jeden Fall empfehlenswert, die Möglichkeit zum Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen bei Freistellung und weiterlaufender Entgeltzahlung seitens des Unternehmens zu nutzen.