Wenn man berufstätig ist und nicht auf selbständiger Basis arbeitet, dann fällt man automatisch in die Sozialversicherungspflicht. Insofern ist es grundsätzlich egal, ob man als Angestellter oder als Beamter fungiert. Allerdings können sich in Zusatzversicherungen Unterschiede ergeben. So verhält es sich beispielsweise bei der allseits bekannten Berufsunfähigkeitsversicherung. Während diese Versicherung für Angestellte zu greifen vermag, steht den Beamten und Nicht-Beamten in gehobenen Diensten eine
Dienstunfähigkeitsversicherung zur Verfügung. Im Grunde geht es jedoch um das gleiche Prinzip, jede Versicherung soll eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit finanziell absichern. Schnell ist es passiert, dass man aufgrund eines Autounfalles beispielsweise nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Hierbei ist nicht einmal von Bedeutung, ob man nie wieder arbeiten kann oder aber die zeitliche Berufsunfähigkeit über 1 oder 2 Jahre andauert. Im Grunde ist mit jeder Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit auch eine finanzielle Einbuße zu verzeichnen. In der Regel erhält man nur 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung und danach ein wenig Krankengeld. Dieses Geld reicht jedoch zumeist nicht für Umbauten am Haus beispielsweise, weil man selbst nun im Rollstuhl sitzt oder Ähnliches, nicht aus. Im Übrigen läuft das mit dem Krankengeld auch bei den Beamten anders, insofern, als dass Sie eine andere Art Geld erhalten, welche jedoch ebenfalls nicht zur Tilgung etwaiger Nebenkosten, die aufgrund der Berufsunfähigkeit anfallen, ausreichen dürften.