Eine Aktie ist im Grunde genommen ein kleiner Teil eines Unternehmens. Durch das Anlegen von Geld in
Aktien hat der Anleger also einen Teil des Unternehmens gekauft. Er wird nun einmal jährlich am Gewinn beteiligt. Geht das Unternehmen allerdings in den Konkurs, dann ist das angelegte Geld verloren. Aber was für Aktien gibt es eigentlich? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu klären, da es eine Vielzahl von Aktien auf dem Markt gibt. So gibt es zum Beispiel Stammaktien und Vorzugsaktien. Stammaktien gewähren dem Inhaber gewisse Rechte, die denen eines Teilhabers eines großen Unternehmens gleich sind. Inhaber von Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht, allerdings bekommen sie meist eine höhere Dividende als Inhaber von Stammaktien. Dann unterscheidet man ferner zwischen Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierten Namensaktien. Wer eine Inhaberaktie besitzt, kann sich stets auf die daraus resultierenden Rechte berufen. Eine Übertragung der Aktie auf eine andere Person ist auf dem Wege der Einigung möglich. Inhaber von Namensaktien sind generell in das Aktienregister einzutragen. Hier gebühren nur dem namentlich benannten Inhaber der Aktie Rechte. Um eine solche Aktie auf eine andere Person zu übertragen, bedarf es neben einer Einigung auch eines Indossament oder auch einer Zession. Die vinkulierte Form der Namensaktie hingegen ist eine besondere Form. Diese Aktie wird lediglich mit Zustimmung der Aktiengesellschaft übertragen.