An keinem Ort verbringt der durchschnittliche Arbeitstätige sowohl Zeit, wie an seinem Arbeitsplatz. Auch in Zeiten, in denen die
Jobs immer spärlicher gesät sind, hat der Beruf immer noch einen hohen Stellenwert im gesellschaftlichen Leben. Per Definitionem ist der Arbeitsplatz derjenige Ort im Betrieb, an dem ein Beschäftigter seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt. Dieses Verhältnis basiert auf der Schließung eines Arbeitsvertrags. In der Umgangssprache ist es der Ort, an dem ein Beschäftigter sozialversicherungspflichtig tätig ist. Selbstständige sind von dieser Definition meistens ausgenommen. Die Sozialversicherung spielt bei der Definition eine zentrale Rolle, es muss aber eine Beschäftigung in Voll- und Teilzeit vorliegen. Der Vertrag beinhaltet sowohl Umfang und Qualität der zu erbringenden Arbeit, als auch Arbeitszeiten und Entlohnungen durch den Arbeitgeber. Im Vertrag nicht festgelegt sind der Arbeitsweg, das Betriebsklima und die Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten innerhalb der Firma, jedoch sind diese Faktoren entscheidend bei der Arbeitsplatzwahl. Für die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ist der Arbeitgeber zuständig, er muss dafür Sorge tragen, dass alle Umstände für eine reibungslose, der Gesundheit des Arbeitnehmers nicht abträgliche Arbeitserfüllung gegeben sind. Die Ergonomie setzt sich mit diesem Problem wissenschaftlich auseinander. Der Schutz des Arbeitsplatzes ist staatlich gesichert. So ist das Ableisten von Wehr- oder Zivildienst keine Grund für eine Kündigung, genauso verhält es sich mit dem Mutterschutz. Durch die modernen Anforderungen der Arbeitswelt, ist die Mobilität sprunghaft angestiegen. Kündigungen sind immer rechtlich problematisch, da sich, im Falle von Fehlverhalten, diese Dinge oft schwer beweisen lassen, wenn es sich um Insolvenz o.ä. handelt, ist es oft schwer, einen adäquaten Ersatz zu finden.