Bevor ein ambitionierter Interessierter einen gültigen Jagdschein erwerben kann, muss er je nach Bundesland bereits eine dementsprechende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen, die er bereits im Vorfeld mobilisiert hat. Hierbei ist zu beachten, dass die Jagdhaftpflicht mindestens über den Zeitraum der Jagdscheingültigkeit gilt.
Die
Jagdhaftpflicht ist eine vom jeweilig gewählten Versicherungsträger erbrachte Leistung, die neben einer ausreichenden Personenschadendeckung, auch Sachschäden und Vermögensschäden beinhalten sollte. Hierbei sollte man unbedingt auf die möglichst hoch dotierte Deckungssumme achten, damit alle Schäden die in Ausübung der aktiven Jagd entstehen, ausreichend gedeckt sind. Hierbei lässt sich ergänzend anführen, dass die Jagdhaftpflichtversicherungen auch zumeist eine Haftpflichtversicherung für den begleitenden Hund beinhaltet, die aufgrund der geforderten besonderen nachweisbaren Hundeausbildung attraktive Konditionen beinhaltet.
Hierbei versteht sich natürlich, dass der Jäger trotz gültiger Jagdhaftpflicht von seiner Sorgfaltspflicht nicht entbunden ist, und grob fahrlässiges Handeln zum Ausschluss und auch einen eventuellen Verlust des Jagdscheines führen kann. Hierbei sind besonders die zahlreichen Hobbyjäger aufgefordert Sorgfalt walten zu lassen, wenn der interessierte Nachwuchs oder begeisterte Bekannte mit den notwendigen Schusswaffen in Berührung kommen. Natürlich muss bei einem eventuellen Verlust oder auch eigenständige Aufgabe des Jagdsportes, der Jagdhund dann in einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Hunde separat gemeldet sein.