Für wen kommt eine Risikolebensversicherung in Frage?
Es gibt hauptsächlich 4 Fälle, in denen eine Risikolebensversicherung nicht nur sinnvoll, sondern unabdingbar ist.
1. Junge Familien mit Kindern: Sterben Vater oder Mutter und die Kinder stehen finanziell noch nicht auf eigenen Beinen entsteht eine Versorgungslücke, wenn die Einkünfte des Verstorbenen fehlen. Diese kann auch nicht mit Hilfe der Witwen- und Waisenrente geschlossen werden. Deshalb ist hier eine Risikolebensversicherung enorm wichtig. In diesem Fall wird meist eine klassische Risikolebensversicherung abgeschlossen. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleiben die Versicherungssumme und auch der Versicherungsbeitrag über die ganze Vertragslaufzeit gleich. Eine Abweichung von dieser Regel erfolgt, wenn man eine dynamische Risikolebensversicherung abgeschlossen hat. Dann wird die Inflation in der Versicherungssumme berücksichtigt. Das hat dann aber auch einen höheren Beitrag zur Folge.
2. Unverheiratete Paare: Stirbt in dieser Konstellation ein Partner, hat der zurückbleibende Partner kein Anrecht auf eine gesetzliche Witwenrente. Die Kosten sinken aber nicht in der Weise, wie das Einkommen sinkt. Auch dieses finanzielle Loch kann eine Risikolebensversicherung stopfen. Auch hier bietet sich die klassische Risikolebensversicherung an.
3. Darlehen: Hat man beispielsweise ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen und der Darlehensnehmer stirbt, kann dieser die Darlehensschuld nicht mehr begleichen. Eine Risikolebensversicherung kann eine Absicherung für diesen Fall bieten. In diesem Fall kann eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme abgeschlossen werden. Hier sinken im Laufe der Zeit die Versicherungssumme und auch die Versicherungsprämie. Das ist hier sinnvoll, weil ja auch die Darlehensschuld mit fortwährender Vertragsdauer sinkt.
4. Selbständige Existenzgründer: Gründen 2 Geschäftspartner eine Firma, sind diese besonders in der Anfangsphase der Firmengründung existenziell wichtig für das neue Unternehmen. Um einen plötzlichen Verlust eines Firmengründers finanziell abzufedern kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein.
Die grundsätzliche Gestaltung der Risikolebensversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung kommt es zur Auszahlung eines vereinbarten Betrages, wenn die Person, die durch den Versicherungsvertrag versichert ist, stirbt. Dieses Ableben muss aber innerhalb der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung geschehen. Stirbt der Versicherte später, erlischt die Versicherung und der Versicherer muss nicht zahlen.
Diese Konstruktion ermöglicht es den Versicherungsgesellschaften, einen günstigen Tarif und einen hohen Versicherungsschutz anbieten zu können.
Wie kommt es zu dem Beitrag für die Risikolebensversicherung?
Der Beitrag zur Risikolebensversicherung orientiert sich am zu versichernden Risiko. Dieses Risiko wird im Wesentlichen von dem Eintrittsalter, der Versicherungsdauer, der Versicherungssumme und persönlichen Risiken bestimmt. Die persönlichen Risiken sind hauptsächlich die Gesundheit des Versicherten. Bei dieser Betrachtung bedeutet ein höheres Risiko auch ein höherer Beitrag.
Die Versicherungsgesellschaft kalkulieren aber höchst unterschiedlich. Aus diesem Grunde lohnt es sich, zu vergleichen.