Kaum jemand dürfte mit dem Begriff "Altersvermögensgesetz" etwas anfangen können. Gar so alt ist dieses Gesetz auch noch nicht - es trat erst im Jahre 2001 in Kraft. Das, was darin geregelt ist, kennt hingegen zumindest vom Grundsatz her fast jeder. Es geht um das, was landläufig, jedoch nicht offiziell, als
Riesterrente bezeichnet wird, also die nach dem früheren Minister Walter Riester benannte private Altersvorsorge. Genau genommen handelt es sich auch bei der Bezeichnung "Altersvermögensgesetz" nur um eine zwar offizielle, jedoch verkürzte Benennung. Der vollständige Titel lautet: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens. Beschlossen wurde dieses Gesetz natürlich nicht von Herrn Riester, sondern vielmehr - wie jedes Bundesgesetz - vom Bundestag. Riester hat es auch nicht selbst verfasst, es greift lediglich einige grundlegende Ideen auf, die er als damals für diese Fragen zuständiger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in die Diskussion um eine notwendige Rentenreform eingeführt hat. Aber wieso notwendig? Nun, da es in Deutschland immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler für die gesetzliche Rentenversicherung gibt, ist diese auf Dauer nicht mehr imstande, nach dem bisherigen Generationenvertrag einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu gewährleisten. Dieser Generationenvertrag basiert nämlich darauf, dass die jeweiligen Beitragszahler für diejenigen aufkommen, die zur selben Zeit in Rente sind. Die Beitragszahler von heute dürfen sich also nur dann auf ihre eigene Rente freuen, wenn später eine neue Generation von Einzahlern für sie sorgt. Dieses Prinzip wurde mit dem Altersvermögensgesetz durch eine freiwillige, private Vorsorge ergänzt, bei der jeder Teilnehmer Geld für seine eigene Rente - nicht mehr für die Rente anderer - anspart. Damit das auch möglichst viele tun, fördert der Staat entsprechende Sparverträge (unter ganz bestimmten Bedingungen) mit Zuschüssen und Steuervergünstigungen. Genau dieses ist im Altersvermögensgesetz geregelt.