Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger und ja, sie ist sogar ein Muss. Eine sehr gute Vorsorgemöglichkeit bietet die Riester Rente. Zwar anfangs schwach gestartet, hat sie in der letzten Zeit regelrecht einen Siegeszug hingelegt. Alle die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, aber auch Ehepartner eines Pflichtversicherten können eine Riester Rentenversicherung abschließen. Diese kapitalgedeckte Altersvorsorge wird vom Staat gefördert und bringt neben den Zulagen auch steuerliche Vorteile für den Anleger mit sich.
In diesem Jahr beträgt die staatliche Zulage 114 Euro, sowie 138 Euro für jedes berücksichtigungsfähiges Kind. Doch im Jahr 2008 wird die Riester Rente noch attraktiver, denn dann hebt die Bundesregierung die Förderungen noch weiter an. So bekommt zukünftig jede zulageberechtigte Person 154 Euro im Jahr. Für Kinder, die ab dem 1.Januar 2008 geboren werden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro, wobei für jedes Kind das vor diesem Stichtag geboren wurde, die Förderung auf 185 Euro im Jahr angehoben wird. Außerdem wird jedem unter 21 jährigen mit Beginn des neuen Jahres, bei Abschluss einer Riester Rente, ein einmaliger Zuschuss von 100 Euro gezahlt.
Wer aber die Zulagen für dieses Jahr noch mitnehmen möchte, sollte sich beeilen. Wichtig ist vorher allerdings sich ausführlich zu informieren und die Angebote der Versicherer durch einen
Versicherungsvergleich zu prüfen.
Wie bereits angesprochen, bringt die Riester Rentenversicherung auch steuerliche Vorteile mit sich. So kann man bis zu einer festgelegten Höchstgrenze, nicht nur den Eigenanteil, sondern den gesamten Sparbetrag mitsamt der staatlichen Zulagen, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die staatlichen Zulagen für die berechtigte Person einen größeren Vorteil bringt. Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet. Für dieses Jahr ist die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug bei 1575 Euro festgesetzt. Im Jahr 2008 kann dann ein steuerlicher Sonderausgabenabzugsbetrag bis zu 2100 Euro beantragt werden. Für gut verdienende Sparer wirken sich diese Steuervorteile besonders gut aus. Allerdings wird die Riester Rente ab dem Auszahlungsbeginn, wegen der steuerlich geförderten Beiträge, voll versteuert.