Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine staatliche geförderte Form der Altersvorsorge. Der wesentliche Unterschied zur gesetzlichen Rente besteht darin, dass die Rürup-Rente kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert ist. Wenn man dann die Altersrente erreicht, erhält man lebenslang monatlich einen bestimmten Betrag ausgezahlt. Ein Kapitalwahlrecht besteht bei der Rürup-Rente aber nicht. Gegen einen Aufpreis kann zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden, bekommen Sie oftmals keine Rentenzahlung bzw. in manchen Fällen nur einen sehr geringen Betrag. Zum Leben reicht das nicht. Die Rürup-Rente wird erst mit Eintritt in die Altersrente gezahlt, sodass Sie dann ohne oder mit wenig Einkommen dastehen. Man sollte sich also über die Möglichkeit in Kombination mit der Rürup-Rente eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen informieren. Dann sind Sie für alle Eventualitäten abgesichert. Die Versicherung zur Berufsunfähigkeit springt im Falle der Berufsunfähigkeit ein und es wird ein gemäß den vertraglichen Bestimmungen eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Wenn Sie dann das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, wird die Rürup-Rente gezahlt, sodass Sie dann neben der gesetzlichen Rente ein weiteres Einkommen haben und das Alter in vollen Zügen genießen können.
Eine Kombination von Rürup-Rente
Rürup-Rente und Basisrente - Der Online-Ratgeber und Berufsunfähigkeitsversicherung ist also eine gute Möglichkeit und Sie sind auf der sicheren Seite. Sie müssen sich keine Gedanken mehr machen, was im Falle der Berufsunfähigkeit passiert, und wie Sie dann Ihren Lebensunterhalt finanzieren können.