Eine Unbekannte mit vielen Vorteilen
Die Rürup-Rente ist eine bisher eher unbekannte Anlageform zur Altersvorsorge. Sie soll die Lücke zwischen Riester-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung schließen.
Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufliche
Geschaffen wurde die
Rürup - Rentenversicherung vor allem für Selbständige und Freiberufler, die keine Möglichkeit haben, in eine Riester-Rente zu investieren und sich die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schlichtweg nicht leisten können.
Beiträge vor Pfändung geschützt
Auch wenn die Rürup-Rente nicht mit staatlichen Fördergeldern bezuschusst wird, so hat sie doch viele Vorzüge gegenüber anderen privaten Altersvorsorgesystemen, wie einer Risikolebensversicherung.
Zum einen werden die angesparten Beiträge mit einem durchschnittlichen Produktzins von vier Prozent vermehrt.
Zum anderen sind die angesparten Beträge vor einer Pfändung geschützt, das heißt sie sind Hartz IV sicher, und werden daher auch im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen berücksichtigt.
Dieses müsste bei einer Notlage als erstes aufgebraucht werden und würde bei der Arbeitslosenunterstützung voll mit angerechnet.
Somit ist die Rürup-Rente sicherer als beispielsweise Lebensversicherungen und bietet zudem mehr Rendite, als Sparbuch-Rücklagen.
Hohe Steuervorteile mit der Rürup-Rente
Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente besteht in den Steuervorteilen.
Diese Anlageform lässt sich bereits im Jahr 2025 zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Dies bedeutet, Beiträge zur Rürup-Rente von bis zu 20.000 EUR im Jahr sind dann bei der Einkommenssteuererklärung voll anrechnungsfähig.
Gerade Selbständige mit einer hohen steuerlichen Belastung können so von der Rürup-Rente deutlich profitieren.
Einziges Manko ist derzeit noch die bis zum Jahr 2019 bestehende Übergangsregelung im Steuergesetz.
Denn weitere Vorsorgeaufwendungen, wie Krankenversicherung und Lebensversicherung werden ebenfalls in der Einkommenssteuer angerechnet und haben bei der Berechnung Vorrang.
Bis zu einem Betrag von 2400 EUR an sonstigen Aufwendungen im Jahr hat dies jedoch keinen negativen Einfluss auf die Anrechnung der Rürup-Leistungen von derzeit 72 Prozent.
Werden jedoch die 2400 EUR mit sonstigen Vorsorgeleistungen überschritten, so kann man entsprechend weniger Beiträge zur Rürup-Rente geltend machen.
Information und Beratung sind immer von Vorteil
Die Berechnungen zu den Steuerersparnissen sind allerdings komplex und immer individuell zu betrachten.
Daher sollte man sich vor dem Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung genau informieren, ab welchen Beiträgen sich diese optimal für einen rentiert und welcher Versicherungsanbieter am besten zu einem passt.
Unabhängige Informationen, einen Sparrechner und einen kostenlosen Anbietervergleich kann man beispielsweise auf der Seite die-ruerup-rente finden.
Patricia Lammer
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