Vor knapp zwei Wochen, mit der Absegnung der Unternehmenssteuerreform des Bundesrates hat die Abgeltungssteuer nun noch die letzte Hürde genommen. Nach dem 31.12.2008 erfolgt die Besteuerung der Anleger pauschal mit 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Nicht schlecht wurde gestaunt, wie schnell dieses Gesetzt durchgeboxt wurde, zumal die Mehrheit der Anleger auf der Verliererseite stehen werden. Sommer 2006, das Land steckte im Fußballfieber machte sich die Regierung in aller Eile an die Ausarbeitung der Unternehmenssteuerreform, deren Bestanteil die
Abgeltungssteuer 2009 ist.
Was ändert sich
Nach dem Willen des Gesetzgebers werden alle Erträge aus Kapitalanlagen sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit bis zu 28% besteuert. Zinsen, Dividenden, Investmenterträge, Zertifikaten aber auch die Realisierung von Kursgewinnen fallen unter die neue Steuer. Nicht einmal Geldanlagen zur Altersvorsorge oder zur Eigenheimfinanzierung werden gesondert behandelt."
Anleger, die langfristig Geld in Aktien anlegen, werden nun nicht mehr mit Steuerfreiheit bei den Gewinnen nach einem Jahr Haltefrist belohnt. Mit dem Wegfall der Veräußerungsfrist wird jeder Gewinn immer voll versteuert. Dies wird vor allem den langfristigorientierten Anlegern wehtun.
Auch Anleger die vor allem auf Dividenden setzten werden zukünftig schlechter fahren, denn auch das Halbeinkünfteverfahren (Besteuerung der Halben Dividende mit dem persönlichen Steuersatz) ist dem Rotstift zum Opfer gefallen.
So erfolgt die Umsetzung
In Zukunft wird die gesamte Steuer direkt von der Bank berechnet, an der Quelle abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Dies geschieht noch bevor der Anleger an sein Geld kommt. Zumindest werden künftig auch Verluste berücksichtigt.
Da auch die Kirchensteuer neu direkt berechnet und abgezogen wird, sollten Sie sich nicht wundern wen künftig am Bankschalter nach Ihrer Religionszugehörigkeit gefragt wird.
Jetzt handeln und Vermögen vor der Abgeltungssteuer schützen
Will das Vermögen vor der Abgeltungssteuer geschützt werden, sollte zügig gehandelt werden. Dem Anleger stehen zwei grundsätzliche Strategien bereit:
Altes Recht konservieren: Alle noch vor dem 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen wie z.B. Aktien konservieren altes Recht auf unbestimmte Zeit. Wird nun aber eine steuerfrei Entnahme, eine Umschichtung oder ein Strategiewechsel durchgeführt, verfällt dieses alte Recht.
Darin liegt auch das Problem dieser Strategie, der Anleger, will er die Abgeltungssteuer umgehen, wird zum Stillhalten verdammt. Darf man selber um den Steuerschutz nicht zu zerstören nicht handeln, sollte mindestens die Geldanlage so flexibel wie möglich sein.
Neue Chancen nutzen: Auf Hochtouren arbeitet die Finanzindustrie an Lösungen zur Abgeltungssteuer 2009. Bereits steht eine breite Palette an speziellen Abwehrmaßnahmen gegen die Abgeltungssteuer 2009 bereit. So ist für jede Vermögensgröße etwas dabei:
Fonds, Dachfonds und spezielle Produkte wie die Lebenszyklusfonds können die Abgeltungssteuer verhindern. Umschichtungen, Strategiewechsel etc. gehen innerhalb des Fonds abgeltungssteuerfrei.
Beim Versicherungsmantel wird die Geldanlage als Prämie in eine Lebens- oder Rentenversicherung eingebracht. Von Außen ist nur noch die Versicherung zu sehen und genießt so eine vorteilhafte steuerliche Behandlung.
Egal ob Fonds, Versicherungsmantel oder sonst eine Geldanlage gekauft werden soll, die zentrale Frage für jeden Anleger lautet: “Wie viel Risiko bin ich bereit für meine Wunschrendite einzugehen?“